Die Einrichtung von Tierseuchenkassen für Nutztiere ist in Deutschland Ländersache. Die Tierseuchenkassen haben die Aufgabe, Beiträge von den Tierhaltern in zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten. Jeder Besitzer von Nutztieren ist verpflichtet, seinen Tierbestand schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Die gemeldeten Tierzahlen sind die Grundlage für die Beitragsfestsetzung. Es ist unerheblich, zu welchem Zweck oder in wie viele Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Nutztiers am Stichtag. Bei den meisten Tierseuchenkassen müssen Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Enten, Gänse, Truthühner und Hühner gemeldet werden, In manchen Bundesländern müssen auch Tauben, Esel und Bienenvölker und Speisefische gemeldet werden.